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   BGH, 25.02.2016 - I ZB 111/14   

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https://dejure.org/2016,3649
BGH, 25.02.2016 - I ZB 111/14 (https://dejure.org/2016,3649)
BGH, Entscheidung vom 25.02.2016 - I ZB 111/14 (https://dejure.org/2016,3649)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 2016 - I ZB 111/14 (https://dejure.org/2016,3649)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 574 ZPO, § 1062 Abs 1 Nr 4 ZPO, § 1065 Abs 1 S 1 ZPO
    Schiedsverfahren: Befugnis des Schiedsgerichts zur Festsetzung der Vergütung des Schiedsrichters

  • IWW

    § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 1065 Abs. 1 Satz 1, § 1062 Abs. 1 Nr. 4 Fall 1 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2 ZPO, § 544 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Zurückweisung des Antrags auf Aufhebung eines Schiedsspruchs; Schadensersatzbegehren wegen unzulässiger fristloser Kündigung eines Dienstleistungsvertrags

  • rewis.io

    Schiedsverfahren: Befugnis des Schiedsgerichts zur Festsetzung der Vergütung des Schiedsrichters

  • schiedsgericht.expert

    Schiedsverfahren: Zulässigkeit Rechtsbeschwerde, Schiedsrichterhonorar

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Zurückweisung des Antrags auf Aufhebung eines Schiedsspruchs; Schadensersatzbegehren wegen unzulässiger fristloser Kündigung eines Dienstleistungsvertrags

  • rechtsportal.de

    ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 2 2. Fall
    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Zurückweisung des Antrags auf Aufhebung eines Schiedsspruchs; Schadensersatzbegehren wegen unzulässiger fristloser Kündigung eines Dienstleistungsvertrags

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 700
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.10.2003 - V ZB 28/03

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf effektiven

    Auszug aus BGH, 25.02.2016 - I ZB 111/14
    Die Verletzung des Anspruchs der Antragstellerin auf rechtliches Gehör führt zur Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde unabhängig davon, ob sie sich auf das Ergebnis des Gerichts- oder Schiedsverfahrens auswirkt (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 368; Beschluss vom 26. Januar 2009 - II ZB 6/08, NJW 2009, 1083 Rn. 13; Zöller/Heßler, ZPO, 31. Aufl., § 574 Rn. 13a).

    Insoweit besteht ein Unterschied zum Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde (§ 544 ZPO), in dem eine nicht entscheidungserhebliche Frage auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung die Zulassung der Revision gebietet (vgl. im Einzelnen BGH, NJW 2004, 367, 368).

  • BGH, 28.03.2012 - III ZB 63/10

    streitwertabhängige Schiedsrichtervergütung

    Auszug aus BGH, 25.02.2016 - I ZB 111/14
    Dies ist zwar nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur zulässig, wenn die Höhe der Vergütung - etwa weil sich das Honorar nach dem Streitwert richtet und eine bezifferte Schiedsklage erhoben worden ist oder weil die Parteien mit den Schiedsrichtern ein festes Honorar vereinbart haben oder weil Einvernehmen über den Streitwert besteht - feststeht und der dafür benötigte Betrag bereits vorschussweise einbezahlt worden ist (BGH, Beschluss vom 28. März 2012 - III ZB 63/10, BGHZ 193, 38 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 26.01.2009 - II ZB 6/08

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde als Folge der Verletzung des Anspruchs des

    Auszug aus BGH, 25.02.2016 - I ZB 111/14
    Die Verletzung des Anspruchs der Antragstellerin auf rechtliches Gehör führt zur Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde unabhängig davon, ob sie sich auf das Ergebnis des Gerichts- oder Schiedsverfahrens auswirkt (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 368; Beschluss vom 26. Januar 2009 - II ZB 6/08, NJW 2009, 1083 Rn. 13; Zöller/Heßler, ZPO, 31. Aufl., § 574 Rn. 13a).
  • BGH, 20.07.2017 - III ZR 545/16

    Zentralregulierungsvertrag: Rechtliche Einordnung von Regulierungsbriefen des

    aa) Der Verweis der Revision auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25. Februar 2016 (I ZB 111/14, NJW-RR 2016, 700, 702 Rn. 29) hilft der Beklagten nicht weiter, weil sich diese Entscheidung allein auf ein schiedsgerichtliches Verfahren zwischen der Klägerin und der MFL bezieht und für die Abrechnung zwischen den Parteien des vorliegenden Rechtsstreits keine hinreichend eindeutigen Hinweise gibt.
  • BGH, 02.03.2017 - I ZB 42/16

    Rechtsbeschwerde gegen die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung eines

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts weicht nicht von dem Senatsbeschluss vom 25. Februar 2016 (I ZB 111/14, NJW-RR 2016, 700) ab.

    a) Die Rechtsbeschwerde trägt vor, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfe das Schiedsgericht die Vergütung der Schiedsrichter als Teil der Verfahrenskosten ziffernmäßig nur festsetzen, wenn die Höhe der Vergütung - etwa weil sich das Honorar nach dem Streitwert richte und eine bezifferte Schiedsklage erhoben worden sei oder weil die Parteien mit den Schiedsrichtern ein festes Honorar vereinbart hätten oder weil Einvernehmen über den Streitwert bestehe - feststehe und der dafür benötigte Betrag bereits vorschussweise einbezahlt worden sei (BGH, Beschluss vom 28. März 2012 - III ZB 63/10, BGHZ 193, 38 Rn. 8; BGH, NJW-RR 2016, 700 Rn. 31).

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